Parteienverkehr (ab 01.03.2024):
Montag bis Freitag
Donnerstag
Geiersberg 23
4922 Geiersberg
Tel: 07732/2151
gemeinde(a)geiersberg.ooe.gv.at
07:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen der Gemeinde zu erhalten.
So funktioniert es:
Anfragen können schriftlich (formlos) gestellt werden.
Die Gemeinde prüft den Antrag und beantwortet ihn in der Regel innerhalb eines Monats.
Ausnahmen gelten, wenn Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse oder öffentliche Sicherheit betroffen sind.
Bitte kontaktieren Sie bezüglich Datenermittlung die Standesbeamten des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Ried im Innkreis in der Bürgerservicestelle des Stadtamtes, Hauptplatz 12, 4910 Ried im Innkreis unter 07752/901-DW:
Petra Huber, Leiterin - DW 261
Bettina Königseder - DW 267
Elisabeth Moser - DW 268
Mag. Anna Priglinger - DW 262
oder per E-Mail unter stav@ried.gv.at
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
Dienstag
Mittwoch und Freitag
07:30 - 17:00 Uhr
07:30 - 18:00 Uhr
07:30 - 13:00 Uhr