Mit 1. September 2022 tritt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz in Kraft. Zur Verbesserung des Opferschutzes müssen Hundehalter/innen etwaige Änderungen oder den Wechsel ihrer Hundehaftpflichtversicherung an die Wohnsitz-Gemeinde melden.
Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter.
Schon bisher musst jeder mehr als 12 Wochen alte Hunde bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei muss auch der erforderliche Sachkundenachweis, die
Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckelung von 725.000 Euro besteht, vorgelegt werden.
Für Hundehalter/innen neu ist, dass ab 1. September 2022 auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflicht-versicherung an die Gemeinde bekannt gegeben werden müssen.
Gemeinden haben auch die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise bei den
Hundehalter/innen oder direkt beim Versicherungsunternehmen vornehmen.
Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es soll damit sichergestellt werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall
ausreichend hoch versichert ist.