Hier finden Sie die aktuellen und gültigen Verordnungen und Verlautbarungen. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeamtes gerne zu den Amtszeiten zur Verfügung.
Ab 1. Juli 2025 sind authentische (rechtlich-verbindliche) Kundmachungen von Gemeindeverordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen.
Das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz, LGBl. Nr. 38/2025, verpflichtet die Oö. Gemeinden ab 1. Juli 2025 die Verordnungen der Gemeindeorgane, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist,
elektronisch im Rahmen des RIS kundzumachen.
Die Kundmachung von Gemeindeverordnungen erfolgt in der RIS-Applikation "Gemeinden"/"Gemeinderecht authentisch" und ist erreichbar unter
https://www.ris.bka.gv.at/GemeinderechtAuth/
Finanzplan sowie weitere Dokumente des BHZ finden Sie wie gewohnt in der Rubrik "Finanzen".
Zu den Finanzen bitte hier klicken!
Nach Ende der Aushangpflicht, sind die einzelnen Verordnungen im Ordner "Gebühren / Verordnungen / Info" zu finden.
(z.B. Gebührenverordnung, Feuerwehr-Gebührenordnung, Freizeitwohnungspauschale, Kanalgebührenordnung, Abfallgebührenverordnung, Kindergartentarifordnung,
Leichenhallen-Gebührenverordnung, uvm.)
Die einzelnen Verordnungen sind unter Gebühren
ersichtlich.