Inventarliste im Sinne der EED-Richtlinie

Eine Inventarliste nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) (EED III) ist eine Bestandsaufnahme der öffenlich zugänglichen Gebäude eines Landes oder einer Gemeinde, die bis zum 11. Oktober 2025 erstellt und veröffentlicht werden muss. Sie beinhaltet die Gesamtnutzfläche, den jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kälte und Warmwasser sowie die zugehörigen Energieausweise für alle Gebäude mit einer konditionierten Nutzfläche über 200 m2.

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Gebäudeinventarliste
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Energieausweis - Gemeindeamt
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Energieausweis - Volksschule
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